Dokumente ändern, wann und welche
Obwohl es das TSG schon einige Jahre nun in dieser Art gibt, gibt es jedoch immer noch viele Bereiche, die man als rechtsfreien Raum bewerten kann.
Wir möchten hier einige Tips geben, wie und ob man Teile des TSG anders auslegen kann.
Wir freuen uns auch hier über Tips anderer Betroffener und ihre Erfahrungswerte damit.
Es kommen Fragen auf, wie z.B.:
– Kann und darf ich Verträge mit meinem zukünftig eingetragenen Vornamen bereits vor der offiziellen Entscheidung gem. §§ 1,8 und 9 TSG abschließen?
– Mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen, wenn ich z.B. schon vor der gerichtlichen Entscheidung meinen gewünschten Vornamen im offiziellen Briefverkehr zum Beispiel mit Behörden verwende?
Vor der gerichtlichen Namensänderung
Briefkopf:
Darf ich meinen zukünftigen Vornamen auf dem Briefkopf auch schon vor der gerichtlichen Entscheidung verwenden?
Selbstverständlich. Du machst Dich in keiner Weise strafbar und identifizierst Dich außerdem mit den zugehörigen Vertragsnummern.
Verträge:
Frage: Darf ich mit meinen zukünftigen Vornamen Verträge abschließen?
Antwort: Selbstverständlich. Du kannst z.B. Mietvertrag, Stromabnahme- Vertrag. etc. mit Deinem neuen Vornamen abschließen.
Einige Vertragspartner, wie z.B. Telekommunikationsunternehmen, lehnen eine Vertragsänderung vor der gerichtlichen Entscheidung ab.
Was nicht änderbar oder neu zu beantragen ist, sind Kontoverbindung und Ausweispapiere.
Arbeitsamt oder Jobcenter
Frage: Darf ich vom Arbeitsamt oder vom Jobcenter verlangen, dass diese mich in dem anderen Gechlecht verwalten und auch vermitteln ?
Antwort: Selbstverständlich. Dein Psychothereut erwartet von Dir einen „Alltagstest“, somit zählt auch die Arbeitsvermittlung dazu. (Natürlich hast Du noch deine „alten“ Zeugnisse, also mit dem falschen Vornamen.
Einige Arbeitsämter oder Jobcenter verweigern dies. Hier könnte Dir ein Schreiben Deines Psychotherapeuten behilflich sein. Dieser bestätigt Dir das Vorliegen der ICD-10 F.64.0 und damit auch, dass zu dem „Alltagstest“ auch die Vermittlung eines Arbeitsplatzes gehört.
Nach der gerichtlichen Namensänderung bzw. Personenstandsänderung
Geburtsurkunde
Sobald das Urteil zur Vornamensänderung gem. §1 TSG rechtskräftig ist (in der Regel 3 Wochen nach Zustellung des Beschlusses) beantragst Du mit dem Urteil eine neue Geburtsurkunde.
Es wird jedoch nur Dein Vorname geändert, nicht aber Dein Geschlecht. Diese Änderung ist erst nach Rechtskraft des Antrages auf Änderung des Personenstands gem §8 TSG möglich.
Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.
Wenn Du Deine neue Geburtsurkunde in den Händen hälst, geht die Behörden- Rennerei erst so richtig los. Deine gesamten Ausweis- Papiere, Führerschein Fahrzeugbrief und -schein sind zu ändern.
Aber Du wirst für Dich eine unwahrscheinliche Erleichterung verspüren, wieder einen Schritt weiter zu sein.
Krankenversicherung und Rentenversicherung
Besonders ärgerlich ist es, dass man ständig Post von der Renten- oder Krankenversicherung mit der falschen Anrede bekommt, also Herr anstatt Frau, bzw. umgekehrt.
Einen Entwurf an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellen wir in unserer Musterbriefsammlung ein. Das Antwortschreiben der DRV könnt Ihr im Anhang an den Musterbrief dann auch lesen.