Transsexuellengesetz (TSG), aufgehoben
Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) wurde im Jahre 1980, mit Wirkung ab 1. Januar 1981, unter dem Titel Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) verabschiedet.
So wurde im §1 die Vornamensänderung, im § 8 die Geschlechtszugehörigkeit geregelt. Beide Regelungen mußten am zuständigen Amtsgericht eingereicht werden und jeweils nach 2 Gutachter- Gesprächen in einem Verfahren abgewickelt.
Nach und nach wurde das Gesetz durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes als verfassungswidrig erklärt, sodass es letztendlich immer mehr ausgehöhlt wurde.
Das TSG wurde durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) abgelöst, welches mit Wirkung vom 1.11.2024 in Kraft gesetzt wurde.
So wurde im §1 die Vornamensänderung, im § 8 die Geschlechtszugehörigkeit geregelt. Beide Regelungen mußten am zuständigen Amtsgericht eingereicht werden und jeweils nach 2 Gutachter- Gesprächen in einem Verfahren abgewickelt.
Nach und nach wurde das Gesetz durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes als verfassungswidrig erklärt, sodass es letztendlich immer mehr ausgehöhlt wurde.
Das TSG wurde durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) abgelöst, welches mit Wirkung vom 1.11.2024 in Kraft gesetzt wurde.